Soolong verkauft T-Vino an Unternehmen, etwa an Partner, Großhändler, Gastronomie und Geschäfte. Für diese Verkäufe gelten die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für Unternehmer. Soolong hat keinen Webshop mehr: Als Verbraucher kaufen Sie T-Vino bei unseren Partnern und Verkaufsstellen; dann gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkäufers.
Dies ist eine Übersetzung. Maßgeblich ist der niederländische Text dieser Bedingungen (Artikel 18).
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für Unternehmer (Version 6) von Soolong, Handelsname der Previtality B.V., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid), eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 68097247. Wo Soolong steht, kann auch Previtality B.V. gelesen werden und umgekehrt.
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:
1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen von Soolong;
1.2. Soolong: Soolong, Handelsname der Previtality B.V., der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit der Previtality B.V. verbundenen Unternehmen und/oder die von der Previtality B.V. (gegebenenfalls) näher zu bestimmenden oder bestimmten Dritten;
1.3. Angebot(e): ein unverbindliches Angebot eines dazu befugten Mitarbeiters von Soolong an den Kunden zum Abschluss eines Vertrags;
1.4. Bestellung(en): alle (aufgegebenen) Bestellungen, Angebotsanfragen, Informationsanfragen, (Vertrags-)Vorschläge, Aufträge und (Angebots-)Bestätigungen des Kunden an Soolong, in welcher Form auch immer;
1.5. Vertrag: jeder zwischen Soolong und dem Kunden zustande kommende Vertrag sowie jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrags;
1.6. Kunde: die natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken handelt, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, und die mit Soolong einen Vertrag geschlossen hat oder einen solchen Vertrag mit Soolong schließen möchte und der Soolong dazu ein Angebot gemacht hat oder der Soolong ein Angebot unterbreitet hat;
1.7. Parteien: Soolong und der Kunde gemeinsam.
Artikel 2: Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Soolong, für alle Bestellungen des Kunden, für jeden Vertrag zwischen den Parteien und für alle sonstigen Rechtsbeziehungen, Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch schriftlichen Vertrag abgewichen werden, und nur soweit Soolong dabei durch einen nach der Satzung von Soolong dazu befugten Mitarbeiter oder durch sonstige von Soolong benannte befugte Personen vertreten wird. Eine solche Abweichung hat keine bindende Wirkung für andere bzw. spätere Verträge und Rechtshandlungen zwischen den Parteien.
2.3. Der Kunde stimmt der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf spätere Verträge und Rechtshandlungen zwischen dem Kunden und Soolong zu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Fall nicht erneut ausgehändigt werden müssen.
2.4. Die Anwendung der allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen und zurückgewiesen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Gelten die allgemeinen Bedingungen von Soolong und des Kunden nebeneinander, so haben bei widersprüchlichen Bestimmungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Soolong Vorrang.
2.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt anwendbar.
2.6. Previtality behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischenzeitlich einseitig zu ändern. Die geänderte Fassung gilt, sobald Soolong eine Kopie der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail und/oder per Post an die ihr bekannte E-Mail- und/oder Postanschrift des Kunden gesandt hat. Für Angebote, Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen, die danach zustande kommen, sowie in Situationen, in denen verschiedene Fassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anwendbar angesehen werden können, gilt stets die jüngste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 3: Angebot
3.1. Alle von Soolong abgegebenen Angebote – in welcher Form auch immer – sind unverbindlich, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben oder vereinbaren. Soolong ist daher berechtigt, ein Angebot (einseitig) zu ändern, anzupassen und zurückzuziehen.
3.2. Soolong ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn dieses einen offensichtlichen Schreib- oder Druckfehler enthält, den der Kunde vernünftigerweise als solchen erkennen kann.
3.3. Das Angebot wird datiert und gilt ab diesem Tag vierzehn (14) Tage lang.
3.4. Bestellungen des Kunden müssen eine klare und genaue Beschreibung der vom Kunden gewünschten Produkte und/oder Dienstleistungen (und Mengen) enthalten.
3.5. Soolong geht von der Richtigkeit der vom Kunden gemachten Angaben aus und stützt ihr Angebot darauf. Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen, gehen zulasten des Kunden.
3.6. Nimmt Soolong eine Bestellung des Kunden an oder nimmt der Kunde ein Angebot von Soolong an, ist Soolong berechtigt, diese Annahme bzw. das angenommene Angebot innerhalb von sieben (7) Werktagen nach der Annahme zu widerrufen.
3.7. Wird das Angebot nicht angenommen, ist Soolong berechtigt, dem Kunden alle angemessenen Kosten, die mit der Erstellung des Angebots verbunden sind, in Rechnung zu stellen, sofern sie sich dies vor Abgabe des Angebots ausbedungen hat.
3.8. Alle Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Spezifikationen oder sonstigen (Produkt-)Informationen in einem Angebot sind unverbindlich und können keinen Anlass zu Schadensersatz oder zur Auflösung des Vertrags geben. Soolong kann zudem nicht garantieren, dass die dargestellten Farben und/oder Geschmacksbeschreibungen genau mit den tatsächlichen Farben und/oder dem Geschmack der Produkte übereinstimmen.
Artikel 4: Zustandekommen und Änderung des Vertrags
4.1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Soolong ein vom Kunden angenommenes Angebot schriftlich bestätigt hat oder sobald Soolong eine Bestellung schriftlich angenommen hat oder sobald Soolong eine im Rahmen des Auftrags liegende Ausführungshandlung vornimmt und der Kunde dieser nicht noch am selben Tag widerspricht.
4.2. Verträge und Änderungen daran können nur schriftlich durch einen nach der Satzung von Soolong dazu befugten Mitarbeiter oder durch sonstige von Soolong benannte befugte Personen geschlossen werden. Soolong ist nicht an etwaige Verträge und Änderungen daran mit Mitarbeitern von Soolong gebunden, es sei denn, diese wurden von einem nach der Satzung von Soolong befugten Mitarbeiter oder einer sonst von Soolong benannten befugten Person schriftlich bestätigt. Auf erstes Verlangen des Kunden teilt Soolong mit, wer in ihrem Unternehmen (sonst) befugt ist, Verträge zu schließen oder zu ändern.
4.3. Soolong kann sich – im gesetzlichen Rahmen – darüber informieren, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über alle Tatsachen und Umstände, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Hat Soolong aufgrund dieser Prüfung triftige Gründe, den Vertrag nicht abzuschließen, ist sie berechtigt, eine Bestellung oder Angebotsanfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder die Ausführung an besondere Bedingungen zu knüpfen.
4.4. Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung ausreichender Verfügbarkeit der betreffenden Produkte geschlossen.
4.5. Soolong ist berechtigt, – ganz nach eigenem Ermessen – bei der Durchführung des Vertrags Dritte einzuschalten.
Artikel 5: Preise
5.1. Die Preise werden gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Tarifen oder, mangels solcher, auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung von Soolong üblicherweise angewandten Tarife berechnet.
5.2. Alle von Soolong genannten bzw. zwischen Soolong und dem Kunden vereinbarten oder angewandten Preise verstehen sich in Euro und ausschließlich Umsatzsteuer, Versicherungen, Einfuhrzöllen, Abgaben, Frachtkosten, Verpackungsmaterial, Steuern auf Verpackungsmaterial, Lieferkosten, Be- und Entladekosten, Gebühren und sonstiger behördlicher Steuern, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist oder wird.
5.3. Preisangaben beruhen stets auf den zum Zeitpunkt der ersten Preisangabe geltenden preisbestimmenden Faktoren. Soolong ist berechtigt, Erhöhungen kostenbestimmender Faktoren – darunter in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, Löhne und Sozialabgaben, Preise von Zulieferern, Steuern, Roh- und Brennstoffe, Materialien, Herstellung, Transport, Ein- oder Ausfuhrzölle, Lizenzgebühren, Wechselkurse, Deponie- und Verarbeitungsgebühren und dergleichen, nach Beurteilung von Soolong –, die nach Vertragsschluss, aber vor der Lieferung entstanden sind, an den Kunden weiterzugeben. Tut Soolong dies innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsschluss, hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen; dieses Recht muss der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung ausüben. Die Auflösung des Vertrags auf diese Weise gibt keiner der Parteien Anspruch auf Entschädigung.
Artikel 6: Zahlung
6.1. Soolong ist berechtigt, die vom Kunden geschuldeten Beträge periodisch oder nach vollständiger Lieferung der Produkte in Rechnung zu stellen. Soolong kann außerdem eine (teilweise) Vorauszahlung des vereinbarten Preises verlangen.
6.2. Bei Teillieferungen gilt jede Lieferung als gesonderter Vorgang und kann von Soolong je Vorgang in Rechnung gestellt werden.
6.3. Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, hat die Zahlung entweder im Voraus bei Auftragsbestätigung oder innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zustimmung des Kreditversicherers von Soolong und nach dem Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von Soolong anzugebendes Bankkonto zu erfolgen. Hat der Kunde nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, gerät er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Soolong hat ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat oder Teil eines Monats, es sei denn, der gesetzliche Handelszins ist höher; in diesem Fall gilt der höhere Zinssatz. Diese Zinsen sind ab dem Tag geschuldet, an dem die Zahlung spätestens hätte erfolgen müssen.
6.4. Ist der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen säumig oder in Verzug, gehen alle angemessenen Kosten der außergerichtlichen Beitreibung zu seinen Lasten. In jedem Fall schuldet der Kunde bei einer Geldforderung Inkassokosten. Die Inkassokosten betragen 15 % der offenen Hauptforderung, mindestens jedoch 150 € (ohne MwSt.). Etwaige angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zulasten des Kunden.
6.5. Eine Berufung des Kunden auf Abzug, Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rechnungen von Soolong sind ohne Abzug, Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung durch den Kunden fristgerecht zu begleichen.
6.6. Zahlungen des Kunden dienen stets zuerst der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und danach der fälligen Rechnungen, die am längsten offenstehen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
6.7. Soolong ist jederzeit berechtigt, vom Kunden (dingliche) Sicherheiten für die Erfüllung der sich für den Kunden aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu verlangen.
6.8. Ist der Kunde in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden ansässig, hat er Soolong seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich mitzuteilen. Außerdem hat der Kunde Soolong stets alle Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Soolong vernünftigerweise benötigt, um nachzuweisen, dass die Produkte in einen anderen EU-Mitgliedstaat als die Niederlande geliefert wurden.
6.9. Die gesamte Zahlungsforderung ist sofort fällig, wenn:
- eine Zahlungsfrist überschritten ist;
- der Kunde Insolvenz, einen Zahlungsaufschub oder eine Schuldenregulierung beantragt hat, insolvent geworden ist, sich im Zahlungsaufschub befindet oder zu einer Schuldenregulierung zugelassen wurde;
- Sachen oder Forderungen des Kunden gepfändet wurden;
- der Kunde aufgelöst wird;
- beim Kunden eine Änderung der Kontrolle über den Kunden eintritt bzw. die Kontrolle über den Kunden auf einen Dritten übergeht;
- der Kunde (natürliche Person) unter Vormundschaft oder Betreuung gestellt wird oder verstirbt.
Artikel 7: Lieferung und Gefahr
7.1. Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Lieferung von Produkten durch Soolong oder durch die von ihr beauftragten Dritten „ab Lager“ (ex works) von Soolong oder ab einem von Soolong zu bestimmenden Ort. Für die Auslegung der Lieferbedingungen wird auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zuletzt veröffentlichte Fassung der „Incoterms“ verwiesen.
7.2. Soolong ist stets berechtigt, die Produkte in Teilen zu liefern, wobei jede Teillieferung von Soolong als gesonderter Vorgang in Rechnung gestellt werden kann.
7.3. Ist im Vertrag keine Lieferfrist vorgesehen oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, liefert Soolong die Produkte/Dienstleistungen innerhalb der Niederlande spätestens dreißig (30) Tage nach Beginn der Lieferfrist. Die angegebene Lieferfrist beginnt, sobald zwischen Soolong und dem Kunden ein Vertrag zustande gekommen ist, Soolong über alle für die Lieferung der Produkte/Dienstleistungen erforderlichen Angaben, Materialien und Unterlagen verfügt, eine etwa vereinbarte (Voraus-)Zahlung an Soolong geleistet ist und etwaige sonstige zwischen den Parteien schriftlich vereinbarte Bedingungen erfüllt sind.
7.4. Angegebene Fristen, innerhalb derer die Produkte/Dienstleistungen geliefert sein müssen, werden von Soolong annähernd festgelegt und können niemals als Fixtermine angesehen werden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
7.5. Ist die Frist, innerhalb derer die Produkte/Dienstleistungen geliefert werden, in Werktagen ausgedrückt, gilt als Werktag ein Kalendertag, es sei denn, er fällt auf einen allgemein oder am Ort der Arbeit anerkannten oder von der Regierung bzw. durch oder aufgrund eines Tarifvertrags vorgeschriebenen Ruhe- oder Feiertag, einen Wochenendtag, einen Urlaubstag oder einen anderen nicht individuellen freien Tag. Müsste die Lieferung der Produkte an einem Tag erfolgen, der kein Werktag ist, gilt der nächstfolgende Werktag als vereinbarter Liefertag.
7.6. Bei der Festlegung der Lieferfrist geht Soolong davon aus, dass sie die Produkte/Dienstleistungen unter den vom Kunden angegebenen Daten und Umständen liefern kann, auf die Soolong ihr Angebot gestützt hat.
7.7. Kann Soolong die Produkte/Dienstleistungen infolge höherer Gewalt, eines vom Kunden zu vertretenden Umstands oder eines Soolong nicht zurechenbaren Umstands nicht innerhalb der vereinbarten Frist liefern, hat Soolong Anspruch auf eine Verlängerung der Lieferfrist um die Dauer, die sich vernünftigerweise aus dieser Situation (höherer Gewalt) oder diesem Umstand ergibt.
7.8. Hat Soolong dem Kunden schriftlich oder auf andere Weise mitgeteilt, dass die Produkte/Werke ab einem bestimmten Datum zur Lieferung bereitstehen, und nimmt der Kunde die Produkte/Werke nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dieser Mitteilung ab, gerät der Kunde ab diesem Zeitpunkt in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Sobald der Kunde in Verzug ist, geht die Gefahr für die Produkte/Werke von Soolong auf den Kunden über, und Soolong ist dann berechtigt, die Produkte/Werke auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern (oder einlagern zu lassen).
7.9. Es ist dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet, bei nicht oder nicht rechtzeitiger Lieferung von Produkten/Werken durch Soolong den Vertrag aufzulösen, seine Verpflichtungen auszusetzen und/oder Schadensersatz zu verlangen, bevor er Soolong schriftlich in Verzug gesetzt und Soolong dabei eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat.
7.10. Wird die Lieferung von Produkten durch Faktoren verzögert, eingestellt oder zeitlich verschoben, für die nach Auffassung von Soolong der Kunde verantwortlich ist oder die sonst auf Kosten und Gefahr des Kunden gehen, hat der Kunde Soolong die daraus entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.
Artikel 8: Verpackung/Paletten
8.1. Die Verpackung der Produkte/Werke erfolgt auf eine nach Auffassung von Soolong branchenübliche Weise. Soolong bestimmt, wie die Produkte/Werke verpackt werden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
8.2. Soolong behält sich das Recht vor, Einwegverpackungen oder -paletten zu dem von Soolong angegebenen Preis, mindestens jedoch zum Selbstkostenpreis, in Rechnung zu stellen. Einwegverpackungen oder -paletten, die Soolong mit den zu liefernden Produkten/Werken an den Kunden liefert, werden von Soolong grundsätzlich nicht zurückgenommen.
8.3. Alle dauerhaften und/oder Mehrwegverpackungen und/oder -paletten – mit Ausnahme von Einwegverpackungen und/oder -paletten – bleiben Eigentum von Soolong und sind vom Kunden daher an Soolong zurückzugeben bzw. zurückzusenden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
8.4. Soolong ist berechtigt, für dauerhafte und/oder Mehrwegverpackungen und/oder -paletten ein Pfand und/oder eine zwischen den Parteien näher zu vereinbarende Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Sowohl das Pfand als auch die Nutzungsgebühr werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Sind alle dauerhaften und/oder Mehrwegverpackungen und/oder -paletten gemäß dem folgenden Absatz an Soolong zurückgegeben worden, erstattet Soolong dem Kunden das Pfand oder verrechnet es mit dem, was der Kunde Soolong aus welchem Grund auch immer noch schuldet.
8.5. Der Kunde ist verpflichtet, die dauerhaften und/oder Mehrwegverpackungen und/oder -paletten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung oder unmittelbar nach ihrer Entleerung auf eigene Kosten, unbeschädigt, in gutem Zustand und unter den richtigen hygienischen Bedingungen an Soolong zurückzugeben. Ist zwischen den Parteien vereinbart, dass Soolong die dauerhaften und/oder Mehrwegverpackungen und/oder -paletten an einem zwischen den Parteien näher zu vereinbarenden Ort selbst abholt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Verpackungen und/oder Paletten unbeschädigt, in gutem Zustand und unter den richtigen hygienischen Bedingungen bleiben und so gelagert werden, dass Soolong sie auf normale Weise abholen kann.
8.6. Der Kunde darf die dauerhaften und/oder Mehrwegverpackungen und/oder -paletten nicht Dritten zur Nutzung überlassen und nicht länger nutzen als vernünftigerweise erforderlich, in jedem Fall nicht länger als die in Absatz 5 dieses Artikels genannte Frist.
8.7. Werden die dauerhaften und/oder Mehrwegverpackungen und/oder -paletten aus welchem Grund auch immer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht unter den richtigen Bedingungen vom Kunden zurückgegeben, behält Soolong sich das Recht vor, alle dadurch verursachten Schäden und Kosten – ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, etwaige Reparatur-, Ersatz-, Reinigungs- oder Mietkosten – dem Kunden in Rechnung zu stellen und/oder mit dem gemäß Absatz 4 berechneten Pfand zu verrechnen.
Artikel 9: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
9.1. Soolong behält sich das Eigentum an allen aufgrund des Vertrags an den Kunden gelieferten und noch zu liefernden Produkten/Werken und den daraus entstandenen Produkten bis zu dem Zeitpunkt vor, zu dem der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Soolong, aus welchem Rechtsgrund auch immer, erfüllt hat. Zu den Verpflichtungen des Kunden gehört ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, die Zahlung des Kaufpreises der gelieferten und noch zu liefernden Produkte/Werke zuzüglich der Forderungen wegen zurechenbarer Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden, einschließlich der Zahlung von Schadensersatz, (außer-)gerichtlichen Inkassokosten und etwaigen Zinsen.
9.2. Produkte/Werke, an denen ein Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs nur verkaufen, wenn und soweit er dafür die ausdrückliche Zustimmung von Soolong erhalten hat. Der Kunde ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten oder Dritten zur Nutzung zu überlassen. Diese Bestimmung hat dingliche Wirkung.
9.3. Pfänden Dritte die von Soolong unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte/Werke oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Soolong unverzüglich darüber zu informieren.
9.4. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte/Werke sorgfältig und als Eigentum von Soolong erkennbar aufzubewahren sowie angemessen gegen Feuer, Diebstahl, Unterschlagung und Beschädigung zu versichern und versichert zu halten. Auf erstes Verlangen von Soolong gewährt der Kunde Einsicht in die Versicherungspolice und die dazugehörigen Prämienzahlungsbelege.
9.5. Will Soolong ihre Eigentumsrechte an den von ihr an den Kunden gelieferten Produkten/Werken ausüben, ist der Kunde verpflichtet, daran bedingungslos mitzuwirken und Soolong unwiderruflich zu gestatten, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Soolong befindet, um es mitzunehmen. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Soolong auf Ersatz von Schäden, entgangenem Gewinn und Zinsen sowie des Rechts, den Vertrag mit dem Kunden ohne weitere Inverzugsetzung durch schriftliche Erklärung aufzulösen.
9.6. Befinden sich Sachen des Kunden im Besitz von Soolong, ist Soolong berechtigt, diese zurückzubehalten, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Soolong, aus welchem Rechtsgrund auch immer, erfüllt hat, es sei denn, der Kunde hat für seine Verpflichtungen ausreichende Sicherheit geleistet. Zu den Verpflichtungen des Kunden gehört ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, die Zahlung des Kaufpreises der gelieferten und noch zu liefernden Produkte zuzüglich der Forderungen wegen zurechenbarer Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden, einschließlich der Zahlung von Schadensersatz, (außer-)gerichtlichen Inkassokosten und etwaigen Zinsen.
Artikel 10: Haftung und Freistellung
10.1. Soolong haftet dem Kunden gegenüber nicht für andere Schäden als den unmittelbaren Schaden, der Folge einer zurechenbaren Nichterfüllung der Verpflichtungen von Soolong aus dem Vertrag und/oder einer unerlaubten Handlung oder Unterlassung seitens Soolong ist. Als unmittelbarer Schaden gelten ausschließlich (i) Sachschäden, (ii) die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf den unmittelbaren Schaden im Sinne dieses Artikels bezieht, (iii) etwaige angemessene und nachweisbare Kosten, die aufgewendet wurden, um die mangelhafte Leistung von Soolong vertragsgemäß zu machen, soweit diese Soolong zugerechnet werden können, und (iv) die angemessenen und nachweisbaren Kosten, die der Kunde zur Verhütung oder Begrenzung des unmittelbaren Schadens aufgewendet hat, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieses Artikels geführt haben.
10.2. Soolong haftet niemals für Schäden, die verursacht werden:
- durch Mängel, die Soolong nicht gemäß Artikel 11 gemeldet wurden bzw. zu deren Behebung Soolong keine Gelegenheit erhalten hat;
- durch unsachgemäßen Gebrauch der gelieferten Produkte/Werke oder durch deren Gebrauch für einen anderen Zweck als den, für den sie nach objektiven Maßstäben geeignet sind;
- dadurch, dass Soolong von durch oder im Namen des Kunden gemachten unrichtigen oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist;
- durch Dritte, die auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden bei der Durchführung des Vertrags eingeschaltet werden;
- dadurch, dass ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Soolong Arbeiten, Änderungen und/oder Reparaturen an dem gelieferten Produkt/Werk vorgenommen wurden;
- dadurch, dass die gelieferten Produkte/Werke abnormalen Bedingungen ausgesetzt oder sonst unsachgemäß behandelt wurden;
- durch Mängel an den gelieferten Produkten/Werken, die auf normalen Verschleiß und/oder die Einhaltung behördlicher Vorschriften zurückzuführen sind;
- durch Missverständnisse, Verstümmelungen, Verzögerungen oder die nicht ordnungsgemäße Übermittlung von Bestellungen und Mitteilungen infolge der Nutzung des Internets oder eines anderen (elektronischen) Kommunikationsmittels.
10.3. Die Haftung von Soolong ist jederzeit beschränkt auf:
- den unmittelbaren Schaden. Soolong ist niemals zum Ersatz mittelbarer Schäden verpflichtet. Als mittelbarer Schaden gilt jeder Schaden, der kein unmittelbarer Schaden ist, darunter in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, Folgeschäden, entgangene Einnahmen oder Möglichkeiten, entgangener Gewinn und/oder Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen;
- höchstens den Betrag, den der Versicherer von Soolong im betreffenden Fall auszahlt;
- wenn der Versicherer von Soolong nicht (vollständig) leistet, höchstens den einfachen Rechnungswert bzw. den Teil des Rechnungswerts, auf den sich die Haftung bezieht.
10.4. Der Kunde stellt Soolong von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, wegen Produkthaftung infolge eines Mangels an einem Produkt frei, das der Kunde an einen Dritten geliefert hat und das teilweise aus von Soolong gelieferten Produkten bestand, oder die mit dem (unsachgemäßen) Gebrauch der Produkte/Werke zusammenhängen oder die mit dem Vertrag zwischen den Parteien zusammenhängen oder sich aus ihm ergeben.
10.5. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit von Soolong oder ihren leitenden Angestellten zurückzuführen ist oder wenn sich aus zwingenden Vorschriften über die (Produkt-)Haftung etwas anderes ergibt.
Artikel 11: Reklamation
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte/Werke unmittelbar bei Empfang zu prüfen. Etwaige sichtbare Defekte, Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel sind Soolong unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Empfang der Produkte, schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels zu melden, andernfalls erlischt jeder Anspruch.
11.2. Sonstige Mängel sind Soolong schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von acht (8) Tagen nach ihrer Entdeckung bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem sie vernünftigerweise hätten entdeckt werden müssen, zu melden, andernfalls erlischt jeder Anspruch.
11.3. Die von Soolong (auf Wunsch des Kunden) zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen, Beispiele, Muster, Farben, Klänge, Gestaltungen, Geschmacksbeschreibungen, Gewichts-, Maß- und Preisangaben usw. sind unverbindlich, aber maßgebend für die von Soolong an den Kunden zu liefernden Produkte. Etwaige Einwände und/oder Änderungswünsche zu den von Soolong (auf Wunsch des Kunden) zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Entwürfen, Berechnungen, Beispielen, Mustern, Farben, Klängen, Gestaltungen, Geschmacksbeschreibungen, Gewichts-, Maß- und Preisangaben usw. sind Soolong spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach Empfang durch den Kunden schriftlich und unter genauer Angabe des Einwands und/oder Änderungswunsches mitzuteilen. Werden etwaige Einwände und/oder Änderungswünsche nicht innerhalb dieser Frist mitgeteilt, gelten die Produkte als vertragsgemäß an den Kunden geliefert.
11.4. Werden die vorgenannten Reklamationen nicht innerhalb der dort genannten Fristen bei Soolong geltend gemacht, gelten die Produkte als in gutem Zustand empfangen.
11.5. Reklamationen zu Rechnungen sind ebenfalls schriftlich einzureichen, und zwar innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt, und der betreffende Rechnungsbetrag ist geschuldet.
11.6. Die Einreichung einer Reklamation hebt die Verpflichtungen des Kunden nicht auf und berechtigt den Kunden auch nicht, seine Verpflichtungen auszusetzen.
11.7. Das Recht auf Reklamation verjährt in jedem Fall sechs (6) Monate nach Lieferung der Produkte.
11.8. Soolong muss Gelegenheit erhalten, die Reklamation zu prüfen. Ist für die Prüfung der Reklamation eine Rücksendung der gelieferten Produkte/Werke erforderlich, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr von Soolong.
11.9. Bei unberechtigten Reklamationen steht es Soolong frei, die Kosten der Prüfung und Rücksendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
11.10. Bei berechtigten Reklamationen wird Soolong die gelieferten Produkte/Werke ersetzen oder nachbessern oder den Schaden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen.
11.11. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Berufung auf die Artikel 7:17 und 7:18 (Vertragswidrigkeit) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) und/oder eine Reklamation ausgeschlossen:
- wenn der Mangel durch einen in Artikel 10.2 aufgeführten Umstand entstanden ist, verschlimmert wurde, nicht behoben werden kann und/oder dessen Folge ist oder sonst ein solcher Umstand vorliegt;
- wenn kein gültiger Garantienachweis oder keine Originalrechnung vorgelegt werden kann;
- wenn der Mangel am Produkt dadurch entstanden ist, dass das Produkt unsachgemäß gelagert, aufbewahrt, behandelt und/oder verschlossen wurde, ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, einschließlich Schimmelbildung, Rostbildung und Feuchtigkeitsschäden;
- wenn der Kunde die Bedienungs-, Wartungs- und Gebrauchsvorschriften oder andere vernünftigerweise anwendbare Vorschriften nicht beachtet hat, ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, einschließlich der Lagerungsanforderungen hinsichtlich Luft, Licht und Kühlung;
- wenn Soolong vom Kunden gelieferte und/oder vorgeschlagene Materialien und/oder Hilfspersonen verwendet bzw. verwendet hat;
- wenn der Mangel durch Arbeitsweisen, Konstruktionen und/oder Anweisungen des Kunden entstanden ist und/oder deren Folge ist, die Soolong befolgt bzw. ausgeführt hat;
- wenn Soolong Teile verwendet bzw. verwendet hat, die von Dritten stammen, soweit dieser Dritte Soolong keine Garantie gewährt hat.
Artikel 12: Höhere Gewalt
12.1. Soolong haftet nicht für eine (teilweise) Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen und kann nicht zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen herangezogen werden, wenn Soolong infolge höherer Gewalt nicht in der Lage ist und/oder von ihr vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, ihre (Liefer-)Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen.
12.2. Soolong ist berechtigt, die Erfüllung ihrer (Liefer-)Verpflichtungen für die Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt auszusetzen. Hat Soolong ihre Verpflichtungen infolge höherer Gewalt länger als zwei (2) Wochen ganz oder teilweise ausgesetzt oder ist sie dauerhaft gehindert, den Vertrag zu erfüllen, ist Soolong berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu beenden, ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht für Soolong entsteht.
12.3. Soolong ist ebenfalls berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eingetreten ist, nachdem Soolong ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
12.4. Als höhere Gewalt auf Seiten von Soolong gelten Umstände, die vernünftigerweise nicht auf ein Verschulden von Soolong zurückzuführen sind und vernünftigerweise nicht zu ihren Lasten gehen sollten. Darunter fallen in jedem Fall, aber nicht ausschließlich: Krieg (oder Kriegsgefahr), Epidemie, Pandemie, (terroristische) Anschläge, Revolutionen, Aufstände und/oder bürgerliche Unruhen, Krawalle, behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Wetterbedingungen, außergewöhnlicher Insektenbefall, Krankheit des Personals von Soolong, Streik bei Soolong, Brand bei Soolong, Liquiditäts- oder Solvenzprobleme bei Soolong, eine Nichterfüllung, Schlechterfüllung und/oder höhere Gewalt auf Seiten der (natürlichen oder juristischen) Personen, von denen Soolong für die Durchführung des Vertrags in irgendeiner Weise abhängig ist, unvorhersehbare Stockungen bei (Zu-)Lieferern oder anderen Dritten, von denen Soolong abhängig ist, sowie allgemeine Transport- oder Beförderungsprobleme bei Soolong.
Artikel 13: Geistiges Eigentum
13.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegen die Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums an den von Soolong gelieferten Produkten, wie Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patentrechte, Datenbankrechte sui generis usw., ausschließlich bei Soolong und/oder ihrem Lizenzgeber bzw. ihren Lizenzgebern.
13.2. Wortmarken, Bildmarken, Slogans, Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen, Beispiele, Muster, Farben, Klänge, Gestaltungen, Geschmacksbeschreibungen, Gewichts-, Maß- und Preisangaben usw., die von oder im Auftrag von Soolong angefertigt wurden, bleiben Eigentum von Soolong. Sie dürfen Dritten nicht ausgehändigt oder gezeigt werden, um ein vergleichbares Angebot zu erhalten. Sie dürfen auch nicht kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden. Wird kein Auftrag erteilt, sind diese Unterlagen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung von Soolong auf Kosten des Kunden an Soolong zurückzugeben oder – auf Wunsch von Soolong – zu vernichten. Das Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums von Soolong gelten uneingeschränkt fort.
13.3. Der Kunde verpflichtet sich, ausreichende Maßnahmen zu treffen, um die Geheimhaltung vertraulicher Informationen von Soolong sicherzustellen, von denen er bei der Durchführung des Vertrags Kenntnis erlangt.
Artikel 14: Geheimhaltung
14.1. Dem Kunden, seinem Personal und den von ihm beauftragten Dritten ist es nicht gestattet, die Informationen, Daten, Ideen, Materialien oder sonstigen vertraulichen Daten, die ihm im Rahmen des Vertrags von Soolong zur Verfügung gestellt wurden oder auf andere Weise zur Kenntnis gelangt sind – ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, Informationen über die Produkte, die Soolong an den Kunden liefert und/oder für den Kunden hergestellt hat, etwa vereinbarte oder mitgeteilte Tarife und/oder sonstige Informationen über das Unternehmen von Soolong –, zu veröffentlichen oder sonst Dritten zugänglich zu machen, es sei denn:
- die Parteien haben dies vorab schriftlich vereinbart; oder
- die Offenlegung ergibt sich aus geltenden Gesetzen oder Vorschriften.
14.2. Der Kunde – einschließlich seines Personals und der von ihm beauftragten Dritten – ist zudem nicht berechtigt, die Informationen, Daten, Ideen, Materialien oder sonstigen vertraulichen Daten, die ihm im Rahmen des Vertrags von Soolong zur Verfügung gestellt wurden oder auf andere Weise zur Kenntnis gelangt sind – ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, Informationen über die Produkte, die der Kunde an Soolong liefert und/oder die im Auftrag oder für Soolong hergestellt wurden, etwa vereinbarte oder mitgeteilte Tarife und/oder sonstige Informationen über das Unternehmen von Soolong –, für einen anderen Zweck als den, für den sie erlangt wurden, zu verwenden, es sei denn:
- die Parteien haben dies vorab schriftlich vereinbart; oder
- die Offenlegung ergibt sich aus geltenden Gesetzen oder Vorschriften.
14.3. Ist der Vertrag zwischen den Parteien beendet bzw. sind die Arbeiten ausgeführt, hat der Kunde die Informationen, Daten, Ideen, Materialien oder sonstigen vertraulichen Daten, die ihm im Rahmen des Vertrags von Soolong zur Verfügung gestellt wurden oder auf andere Weise zur Kenntnis gelangt sind, ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, Informationen über die Produkte, die Soolong an den Kunden liefert und/oder für den Kunden hergestellt hat, etwa vereinbarte oder mitgeteilte Tarife und/oder sonstige Informationen über das Unternehmen von Soolong, auf erstes Verlangen von Soolong innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung an Soolong zurückzugeben oder zu vernichten – nach Wahl von Soolong.
14.4. Bei einem Verstoß des Kunden, seines Personals oder eines von ihm beauftragten Dritten gegen die Bestimmungen dieses Artikels 14 verwirkt der Kunde eine sofort fällige Vertragsstrafe von fünfzigtausend Euro (50.000 €) je Verstoß und von fünftausend Euro (5.000 €) für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts von Soolong auf Ersatz aller tatsächlich erlittenen Schäden und entstandenen Kosten.
Artikel 15: Aussetzung und Auflösung
15.1. Soolong ist, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf und ohne zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet zu sein, berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, wenn:
- der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt;
- Soolong triftigen Grund zu der Befürchtung hat, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen wird;
- der Kunde Insolvenz, einen Zahlungsaufschub oder eine Schuldenregulierung beantragt hat oder insolvent geworden ist, ihm ein Zahlungsaufschub gewährt wurde oder er zu einer Schuldenregulierung zugelassen wurde;
- Sachen oder Forderungen des Kunden gepfändet wurden;
- der Kunde (Gesellschaft) aufgelöst wird;
- der Kunde (natürliche Person) unter Vormundschaft gestellt wird oder verstirbt;
- Soolong den Kunden bei Vertragsschluss um eine Sicherheit für die Erfüllung gebeten hat und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
- infolge höherer Gewalt.
15.2. Sowohl im Fall der Aussetzung als auch der Auflösung nach Absatz 1 ist Soolong berechtigt, sofortige Zahlung für die zur Durchführung des Vertrags von ihr reservierten und/oder in Bearbeitung genommenen Rohstoffe, Materialien, Teile und sonstigen Sachen sowie für die bereits fertiggestellten Produkte zu verlangen, und zwar zu dem Wert, der ihnen vernünftigerweise beizumessen ist. Im Fall der Auflösung nach Absatz 1 ist der Kunde verpflichtet, nach Zahlung des nach dem vorstehenden Satz geschuldeten Betrags die darin enthaltenen Sachen abzunehmen; andernfalls ist Soolong berechtigt, diese Sachen auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern zu lassen oder für dessen Rechnung zu verkaufen.
15.3. Wird der Vertrag ausgesetzt oder aufgelöst, sind die Forderungen von Soolong gegen den Kunden sofort fällig.
15.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Auflösung des Vertrags mit Rückwirkung zu verlangen.
15.5. Bei einer Verletzung von Rechten Dritter oder wegen von Dritten erhobener Ansprüche auf dem Gebiet der Urheber-, Marken-, Design- oder Patentrechte oder sonstiger Rechte ist Soolong berechtigt, die Herstellung oder die Lieferung ohne vorherige Rücksprache mit und/oder Zustimmung des Kunden auszusetzen oder zu beenden.
Artikel 16: Verpflichtungen nach Vertragsende
16.1. Ist der Vertrag zwischen den Parteien beendet bzw. sind die Arbeiten ausgeführt, ist keine der Parteien verpflichtet, die darin beschriebenen Tätigkeiten fortzusetzen, und alle Verpflichtungen und Rechte der Parteien enden, mit Ausnahme von Artikel 13 (Geistiges Eigentum) und Artikel 14 (Geheimhaltung), die nach Ablauf oder Beendigung in Kraft bleiben.
Artikel 17: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Auf jeden Vertrag zwischen Soolong und dem Kunden ist niederländisches Recht anwendbar.
17.2. Jede Streitigkeit zwischen Soolong und dem Kunden wird vom Gericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) entschieden, mit der Maßgabe, dass Soolong stets berechtigt ist, eine Streitigkeit dem Gericht vorzulegen, das nach dem Gesetz für die betreffende Streitigkeit zuständig ist.
17.3. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 18: Sprache
18.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ursprünglich in niederländischer Sprache verfasst und in verschiedene Sprachen übersetzt. Bei Widersprüchen zwischen dem niederländischen Text und einer übersetzten Fassung ist stets der niederländische Text maßgeblich und verbindlich.